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Biokompatibilität
biologische Verträglichkeit. Jedes zahnärztliche Material - ob Keramik, Metall oder Kunststoff - ist eine körperfremde Substanz und kann Abwehrreaktionen hervorrufen. In der ZHK wird den keramischen Massen - hier besonders Zirkoniumoxid - eine hohe B. nachgesagt, während Metalle und deren Legierungen grundsätzlich mehr oder weniger stark bis hin zu vernachlässigbar bioaktiv sind. Während echte Allergien auf zahnärztliche Werkstoffe eher selten beobachtet werden, können werkstoffbedingte lokaltoxische Reaktionen auftreten. Diese wiederum können isoliert oder mit systemisch toxischen und/oder allergischen Reaktionen gekoppelt sein.
Zur Auslösung einer allergischen Reaktion auf der Mundschleimhaut sind im Vergleich zur Haut etwa 5-10fach höhere Konzentrationen erforderlich.

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