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Vertragszahnarzt
Vertragszahnärztin, früher: Kassenzahnarzt; Bezeichnung für einen Zahnarzt(in), der (überwiegend) in der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten tätig ist und dafür eine Zulassung erhalten hat. Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzes (§ 95b Abs. 3 SGB V) haben gesetzlich Versicherte grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen von zugelassenen Vertrags-(Zahn-)Ärzten.

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