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Tätigkeitsschwerpunkt
Qualifikationsbezeichnung; die Kriterien für das Führen eines T. werden von den Zahnärztekammern der jeweiligen Bundesländer vergeben. Maximal dürfen drei Tätigkeitsschwerpunkte aus der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geführt werden. Die Teilnahme an strukturierten Fortbildungsmaßnahmen ist Voraussetzung für das Führen eines T.

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