I n f o
Tätigkeitsschwerpunkt
Qualifikationsbezeichnung; die Kriterien für das Führen eines
T. werden von den
Zahnärztekammern der jeweiligen
Bundesländer vergeben. Maximal dürfen drei Tätigkeitsschwerpunkte aus der Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde geführt werden.
Die Teilnahme an
strukturierten Fortbildungsmaßnahmen ist Voraussetzung für das Führen eines
T.