I n f o
Sozialgesetzbuch
SGB; seit 1989 neu geschaffenes
Regelwerk als Grundlage des Sozialrechts. Es soll zur Verwirklichung
sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit die Sozialleistungen gestalten
und u.a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu
schützen sowie besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen.
Vorläufer des SGB war das auf Bismarck zurückgehende, 1911 staatlich
verankerte Sozialversicherungsgesetz, die sog.
Reichsversicherungsordnung
(RVO).
Von den bisher erschienen 14 Gesetzbüchern ist für den medizinischen Bereich das
SGB V (Gesetzliche
Krankenversicherung) von zentraler Bedeutung.