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Sozialgesetzbuch
SGB; seit 1989 neu geschaffenes Regelwerk als Grundlage des Sozialrechts. Es soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit die Sozialleistungen gestalten und u.a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen sowie besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Vorläufer des SGB war das auf Bismarck zurückgehende, 1911 staatlich verankerte Sozialversicherungsgesetz, die sog. Reichsversicherungsordnung (RVO). 
Von den bisher erschienen 14 Gesetzbüchern ist für den medizinischen Bereich das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) von zentraler Bedeutung.

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