I n f o

Regelversorgung
Wortschöpfung nach dem GMG für Zahnersatz ab 2005 bei Gesetzlich Versicherten. Sie wurde für jeden zahnärztlichen Gebiss-Befund - zum Beispiel tief zerstörter, aber erhaltungswürdiger Zahn oder das Fehlen von mehreren Zähne - "am grünen Tisch" festgelegt und beschreibt eine zahnärztliche Therapie unter den Gesichtspunkten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beinhaltet neben der Beschreibung der R. das durchschnittliche Honorar für die zahnärztlichen Leistungen und die in der Regel anfallenden Kosten des Dentallabors für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz. Auf ihrer Grundlage werden die Festzuschüsse berechnet, die die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für die Behandlung mindestens bezahlen müssen. Die Vergütung für die durchgeführte R. richtet sich nach dem BEMA. Dabei gilt ein verbindlicher, bundeseinheitlicher Punktwert; kassenspezifische oder regionale Sonderregelungen sind dadurch ab 2005 hinfällig geworden.

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