I n f o
Regelversorgung
Wortschöpfung nach dem GMG für
Zahnersatz ab 2005 bei Gesetzlich
Versicherten. Sie wurde für jeden zahnärztlichen Gebiss-Befund - zum Beispiel tief
zerstörter, aber erhaltungswürdiger Zahn oder das Fehlen von mehreren Zähne - "am grünen Tisch" festgelegt und
beschreibt eine zahnärztliche Therapie unter den Gesichtspunkten der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Sie beinhaltet neben der Beschreibung der R. das
durchschnittliche Honorar für die
zahnärztlichen Leistungen und die in der Regel anfallenden Kosten des Dentallabors
für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen
Zahnersatz.
Auf ihrer Grundlage werden die Festzuschüsse berechnet, die die
gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für die Behandlung mindestens bezahlen müssen. Die Vergütung für die durchgeführte R. richtet sich
nach dem BEMA. Dabei gilt ein
verbindlicher, bundeseinheitlicher Punktwert; kassenspezifische oder regionale
Sonderregelungen sind dadurch ab 2005 hinfällig geworden.