I n f o

Praxislabor
Eigenlabor, Zahnarztlabor; eine einer Zahnarztpraxis angegliederte Einrichtung zur Anfertigung und Reparatur von Zahnersatz oder kieferorthopädischen Behandlungsgeräten. Das P. unterliegt nicht der Handwerksordnung, sondern ist Teil einer Zahnarztpraxis ("Hilfsbetrieb") unter zahnärztlicher Leitung und darf auch nur für diese tätig sein. Ein räumlicher Bezug zur Praxis selbst muss nicht unbedingt gegeben sein, solange nur für die eigenen Patienten gearbeitet wird.
Das P. kennt - solange es für die eigene Praxis arbeitet - keine   Gewerbesteuer und Buchführungspflicht (2004)

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