I n f o

Narkose
Vollnarkose, Allgemeinanästhesie, Intubationsnarkose, ITN; gilt in der zahnärztlichen Praxis als die "große Ausnahme" bei nur wenigen ambulanten Eingriffen. Besonders bei behandlungsunwilligen Kindern, unter starken Angstzuständen leidenden Patienten und geistig Behinderten sollte generell sorgfältig abgewogen werden, ob u.a. wegen des Narkoserisikos nicht eine Behandlung unter Prämedikation von sedierenden Medikamenten in Kombination mit einer Lokalanästhesie erfolgen kann. Anschließend müssen aber unbedingt andere Therapiemaßnahmen ergriffen werden, da zahnärztliche Behandlungen nicht zeitlebens in Allgemeinanästhesie erfolgen können.

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