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Medizinprodukte
Medizinalprodukte, Medizinproduktegesetz, MPG; basierend auf der EG-Richtlinie 93/42 vom 13. Juni 1993 wurde diese in Deutschland am 1.1.1995 in Form des MPG umgesetzt. Das MPG hat zum Ziel, eine hohe Produktsicherheit zu gewährleisten. Danach müssen medizinische Erzeugnisse fest vorgeschriebene Anforderungen in den Punkten Sicherheit (Minimierung der Nebenwirkungen, Gewährleistung elektrischer u. mechanischer Sicherheit), Leistung u. Nutzen (Sicherstellung des therapeutischen Nutzens, klinische Bewertung des Produktes) und Überwachung (Herstellers, Produktlebenszyklus) erfüllen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.

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