I n f o

Kostenerstattung
immer wieder und häufig unter ideologischen Gesichtspunkten diskutierte Form des Zahlungsflusses bei gesetzlich versicherten Patienten: Statt beanspruchte Leistungen über die - für den Patienten anonyme - Chip-Karte abzurechnen, erhält der Patient eine Rechnung der von ihm verursachten Kosten in einer (Zahn-)Arzt-Praxis und wendet sich damit an seine gesetzliche Krankenkasse, die ihm - ähnlich wie bei einer privaten Versicherung - auf der Grundlage ihrer Tarife die Rechnung ganz oder teilweise erstattet. In der ZHK 1998 bei Zahnersatzleistungen praktiziert, wurde diese Möglichkeit der Kostentransparenz 1999 durch "Rot-Grüne-Koalition" wieder verlassen und schließlich mit der Gesundheitsreform (2004) bei den Festzuschüssen für Zahnersatz wieder eingeführt.

Patienteninfo der KZV-BW

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