I n f o
Kostenerstattung
immer wieder und häufig unter ideologischen
Gesichtspunkten diskutierte Form des Zahlungsflusses bei
gesetzlich versicherten
Patienten: Statt beanspruchte Leistungen über die - für den Patienten anonyme -
Chip-Karte abzurechnen, erhält der
Patient eine Rechnung der von ihm verursachten Kosten in einer (Zahn-)Arzt-Praxis
und wendet sich damit an seine gesetzliche
Krankenkasse, die ihm - ähnlich wie bei einer
privaten Versicherung - auf der
Grundlage ihrer Tarife die Rechnung ganz oder teilweise erstattet. In der ZHK
1998 bei Zahnersatzleistungen
praktiziert, wurde diese Möglichkeit der Kostentransparenz 1999 durch "Rot-Grüne-Koalition"
wieder verlassen und schließlich mit der Gesundheitsreform (2004) bei den
Festzuschüssen für Zahnersatz wieder eingeführt.
Patienteninfo der KZV-BW