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Kosmetika
"Schönheitspflegemittel"; es gibt keine einheitlich
bekannte Definition für diesen Begriff. Landläufig werden darunter Präparate für
die Körper- und Schönheitspflege der Haut, der Nägel und der Haare verstanden.
Die
Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 definiert:
"Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen , die dazu bestimmt sind,
äußerlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut,
Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den
Zähnen und den
Schleimhäuten der Mundhöhle
in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden
Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, zu schützen, um sie in gutem Zustand
zu halten, ihr Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen."