I n f o
konservierend-chirurgisch
auch kons.-chirurg.; aus dem
Vertragszahnarztrecht historisch
gewachsene Schlagwortbezeichnung für zahnärztliche Leistungen wie
Füllungen,
Wurzelkanalbehandlungen,
Zahnsteinentfernung usw. (= Leistungen
aus der konservierenden ZHK) bzw.
zahnärztlich-chirurgische Eingriffe wie
Extraktionen, Weisheitszahnoperationen
usw. . Diese Leistungen werden (Stand 2005) vollständig auf
Chip-Karte (früher Krankenschein) von
den gesetzlichen KK
übernommen ("bezahlt"), im Gegensatz zu z.B. prothetischen Leistungen (Zahnersatz),
wo nur prozentuale Zuschüsse gezahlt werden.