I n f o

konservierend-chirurgisch
auch kons.-chirurg.; aus dem Vertragszahnarztrecht historisch gewachsene Schlagwortbezeichnung für zahnärztliche Leistungen wie Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnsteinentfernung usw. (= Leistungen aus der konservierenden ZHK) bzw. zahnärztlich-chirurgische Eingriffe wie Extraktionen, Weisheitszahnoperationen usw. . Diese Leistungen werden (Stand 2005) vollständig auf Chip-Karte (früher Krankenschein) von den gesetzlichen KK übernommen ("bezahlt"), im Gegensatz zu z.B. prothetischen Leistungen (Zahnersatz), wo nur prozentuale Zuschüsse gezahlt werden.

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