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Körperschaft
des Öffentlichen Rechts (KdÖR); rechtsfähiger, mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteter Verband zur
Erfüllung staatlicher Aufgaben. Diese gesetzlich übertragenen
Aufgaben werden in eigener
Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durchgeführt (keine Fachaufsicht,
sondern eine Rechtsaufsicht).