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Körperschaft
des Öffentlichen Rechts (KdÖR); rechtsfähiger, mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteter Verband zur Erfüllung staatlicher Aufgaben. Diese gesetzlich übertragenen Aufgaben werden in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durchgeführt (keine Fachaufsicht, sondern eine Rechtsaufsicht).

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