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KZV
Kassenzahnärztliche Vereinigung; gesetzlich
vorgeschriebener Zusammenschluss aller
Vertragszahnärzte auf
Bundesländerebene als Teil
der sog. Selbstverwaltung mit dem Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts (KdöR).
Historie: Die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen geht zurück auf
eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahre 1931, welche die Arbeitskämpfe
zwischen Ärzten und Krankenkassen schlichten sollte. Das bis dahin bestehende
System der Einzelverträge zwischen Kassen und Ärzten wurde aufgehoben.
Es besteht für jeden Vertragszahnarzt eine Mitgliedspflicht;
umsatzabhängigen Gebühren und eine Grundpauschale finanzieren den
Verwaltungsaufwand.
Aufgaben der KZVen sind u.a. die Entgegennahme und Verteilung der
Gesamtvergütung, der Sicherstellungsauftrag zur ausreichenden zahnärztlichen Versorgung der
Bevölkerung, eine
Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit und die
Wahrnehmung der Rechte ihrer Vertragszahnärzte gegenüber den
Gesetzlichen
Krankenkassen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) hat sie u.a.
ihren Pflichtmitgliedern gegenüber eine Disziplinargewalt.