I n f o

Härtefall
Härtefallklausel; um gesetzlich Versicherte vor finanziellen Überforderungen durch Zuzahlungen für medizinische Leistungen zu bewahren, sieht das Sozialgesetzbuch eine sog. Härtefallklausel ("Sozialklausel") sowie eine Überforderungsklausel vor. Über die Härtefallklausel werden bestimmte Personengruppen komplett von der Zuzahlung befreit. Die "gleitende Härtefallklausel" vermeidet Ungerechtigkeiten bei den Höchstsätzen nach der Sozialklausel. Dagegen gilt die Überforderungsklausel grundsätzlich für alle Versicherten und befreit teilweise von den Zuzahlungen.
Für das Jahr 2009 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:
Alleinstehende: 1008 €
mit einem Angehörigen: 1386 €
jeder weitere Angehörige zusätzlich: 252 €.
Die Voraussetzungen für einen H. werden von der zuständigen Krankenkasse geprüft.

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