I n f o
Härtefall
Härtefallklausel; um gesetzlich Versicherte
vor finanziellen Überforderungen durch Zuzahlungen für medizinische Leistungen
zu bewahren, sieht das
Sozialgesetzbuch eine sog. Härtefallklausel ("Sozialklausel")
sowie eine Überforderungsklausel vor. Über die Härtefallklausel werden
bestimmte Personengruppen komplett von der Zuzahlung befreit. Die "gleitende
Härtefallklausel" vermeidet Ungerechtigkeiten bei den Höchstsätzen nach der
Sozialklausel. Dagegen gilt die Überforderungsklausel grundsätzlich für alle
Versicherten und befreit teilweise von den
Zuzahlungen.
Für das Jahr 2009 gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:
Alleinstehende: 1008 €
mit einem
Angehörigen: 1386 €
jeder
weitere Angehörige zusätzlich: 252 €.
Die Voraussetzungen für einen H. werden von der zuständigen Krankenkasse
geprüft.