I n f o
Gutachten
Gutachter, Sachverständiger;
Tätigkeiten durch "sachkundige Personen" bei Gerichts- und sonstigen Auseinandersetzungen/Überprüfungen. Im
privatzahnärztlichen Bereich
werden diese Gutachter
von der
Zahnärztekammer benannt. Das von einem
Gutachter erstellte Gutachten ist juristisch von erheblicher Bedeutung und muss
bei der Urteilsfindung vor einem Gericht angemessen berücksichtigt werden.
Für gesetzliche
Krankenversicherte besteht auf Grund von Regelungen im
Sozialgesetzbuch V ein
vorgerichtliches Gutachterverfahren, bei welchem die Gutachter
einvernehmlich bestellt werden. Gegen die Beurteilung dieser G. gibt es
verschiedene Beschwerdestellen,
bevor eine gerichtliche Untersuchung vor einem Sozialgericht eingeleitet werden
kann. Wichtig für Patienten gesetzlicher Kassen: Die Krankenkasse bezahlt nur
solche Gutachten, die von ihr selbst in Auftrag gegeben wurden. Patienten
sollten sich deshalb immer zunächst an ihre Krankenkasse wenden.