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Gemeinsamer Bundesausschuss
GemBa; durch das GKV-Modernisierungs-Gesetz
(GMG) 2004 neu geschaffenes Gremium, in dem neben Ärzte-, Zahnärzte-, Klinik- und
Krankenhausfunktionären erstmals auch Patientenvertreter sitzen.
Der G. B. gilt als wichtigste Institution in der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Dazu gehören z.B. die Richtlinien über
ärztliche/zahnärztliche Behandlung, Früherkennung, die Einführung neuer
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die Arzneiverordnung oder
Bedarfsplanung.
An den Sitzungen des 21-köpfigen Gremiums können bis zu 9 Patientenvertreter ("Patientenbeauftragte")
zusätzlich teilnehmen. Diese haben ein Antrags- und Mitsprache-, aber kein
Stimmrecht.