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Bundesmantelvertrag Zahnärzte
BMV-Z
; erstmals 1962 zwischen der KZBV und den Bundesverbänden der Primärkassen abgeschlossener Vertrag. Dieser enthält ausführliche Vorschriften über Umfang, Art und Durchführung der kassenzahnärztlichen Behandlung, sowie Vorgaben für die zu verwendenden Formulare. Teil davon ist der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA-Z). Er ist das Leistungsverzeichnis, nach dem die Leistungen für Versicherte der Primärkassen vergütet werden.
Die Ersatzkassenverbände (VdAK = Verband der Angestellten Krankenkassen und AEV = Arbeiter-Ersatzkassenverband) haben einen eigenen Vertrag mit der KZBV geschlossen: Den Ersatzkassenvertrag (EKV-Z). Er ähnelt in Art und Umfang dem B. .

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