I n f o
Dentallabor
zahntechnische Betriebsstätte nach der
Handwerksordnung zum Anfertigen von
Zahnersatz und dessen Reparatur sowie andere zahntechnische Arbeiten (z.B.
kieferorthopädische Behandlungsgeräte) durch speziell dafür ausgebildete
Zahntechniker.
Die Anfertigung von zahnärztlichen Arbeiten erfolgt ausschließlich auf Weisung
des Zahnarztes; eine behandelnde Tätigkeit der Zahntechniker am Patienten ist
nach dem Zahnheilkundegesetz strafbar.