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Dentallabor
zahntechnische Betriebsstätte nach der Handwerksordnung zum Anfertigen von Zahnersatz und dessen Reparatur sowie andere zahntechnische Arbeiten (z.B. kieferorthopädische Behandlungsgeräte) durch speziell dafür ausgebildete Zahntechniker.
Die Anfertigung von zahnärztlichen Arbeiten erfolgt ausschließlich auf Weisung des Zahnarztes; eine behandelnde Tätigkeit der Zahntechniker am Patienten ist nach dem Zahnheilkundegesetz strafbar.

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