I n f o

Degression
stufenweise Abnahme
, Verminderung; Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung: Die nach dem Bewertungsmaßstab (BEMA) erwirtschafteten Leistungen werden einer Jahreshöchstgrenze unterworfen. Bei Überschreitung der z.Zt. (2007) gültigen Punktwertzahl von 350.000/Jahr erfolgt auf den Überhang ein Abzug von 20%; bei über 450.000/Jahr beträgt der Abzug 30% und bei über 550.000 Punkten 40%.
Die Zahlen sind willkürlich festgelegt worden und beruhen auf der Annahme/Unterstellung, dass bei über 350.000 Punkten pro Jahr und pro Zahnarzt keine sorgfältige Behandlung möglich sei.
Vergütungen für Zahnersatz nach der Regelversorgung unterliegen ab 2005 nicht mehr der Budgetierung/Degression

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