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Chip-Karte
Krankenversichertenkarte, KVK; als Versichertennachweis bei der Zugehörigkeit zu einer (meist) Gesetzlichen Krankenkasse mit den Daten: Ausstellende Krankenkasse, Wohnsitz-KV (KZV), Vor- und Familienname des Versicherten, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherten-Nummer, Versichertenstatus, Tag des Beginns des Versicherungsschutzes etc. . Wer beim (Zahn-)Arztbesuch seine Krankenversichertenkarte nicht vorlegen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf eine Behandlung - Notfälle ausgenommen.
Gesetzlich veranlasst in der "Gesundheitsreform 1993" (sog. "Seehofer-Reform") wurde die C.-K. 1995 verbindlich für den bis dahin gültigen Krankenschein eingeführt. Obwohl nicht zutreffend: Die Versichertenkarte hat für Patienten den Charakter einer EC-Karte. Sie können Leistungen abbuchen lassen, eingezahlt haben sie zuvor bei ihrer Krankenkasse.
Die ursprünglich für 2002 geplante Einführung eines elektronischen Gesundheitspasses ("elektronische Gesundheitskarte") mit Patientendaten wird frühestens 2009 eingeführt. Neben Angaben zu Arzneimitteln, Notfall- und Gesundheitsinformationen sollen hierin auch "eRezept", "eArztbrief" sowie Patienten- und Versicherungsangaben gespeichert werden.

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