I n f o

Budget
Budgetierung, "Deckelung", Festbetrag, Plafond; Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung: Für die Vergütung ärztlicher/zahnärztlicher Leistung wird von Seiten der Gesetzlichen Krankenkassen ein fester Jahresbetrag (= Budget) in Raten als Gesamtvergütung an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen überwiesen, welche dieses Geld nach den Kriterien eines Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) an die Ärzte/Zahnärzte ausbezahlen. Die Höhe des B. resultiert meist aus den Durchschnittswerten vergangener Jahre und kann mit (sozial-politischen) Ab- oder Zulschlägen versehen werden.

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