I n f o
Berufsgenossenschaft
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
als Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs-Unfall-Versicherung.
Für den medizinischen Bereich ist die
Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Die BGW ist eine von
35 gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie ist für über fünf Millionen
Versicherte in rund 500.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands
zweitgrößte Berufsgenossenschaft. Zu ihren Merkmalen gehören:
Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche
medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene
Entschädigung. Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung haben anders
als in der
gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf maximale Versorgung; allein
aus wirtschaftlichen Gründen dürfen keine weniger geeigneten Hilfsmittel
angewandt werden. Die B. unterstützt den Unternehmer in der Wahrnehmung
seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz.