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Berufsgenossenschaft
Körperschaft des Öffentlichen Rechts als Träger der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs-Unfall-Versicherung. Für den medizinischen Bereich ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig. Die BGW ist eine von 35 gewerblichen Berufsgenossenschaften. Sie ist für über fünf Millionen Versicherte in rund 500.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufsgenossenschaft. Zu ihren Merkmalen gehören:
Die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung haben anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf maximale Versorgung; allein aus wirtschaftlichen Gründen dürfen keine weniger geeigneten Hilfsmittel angewandt werden. Die B. unterstützt den Unternehmer in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

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