I n f o

Behandlung
ärztliche Heilbehandlung, Therapie; Eingriffe und Therapiemaßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst ("lege artis"), die am menschlichen Körper vorgenommen werden, um Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Die Zustimmung zu einer B. seitens des Patienten bedarf einer ausführlichen Aufklärung um nicht der Gefahr einer Körperverletzung zu unterliegen.
Bei jeder ärztlichen B. besteht eine Mitwirkungspflicht (cooperation obligation) seitens des Patienten.  So obliegt ihm die konsequente Umsetzung der ärztlichen An- und Verordnungen, will er bei Nichteinhaltung den dadurch entstandenen Schaden nicht selbst tragen.

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