I n f o
BEMA
BEMA-Z,
Abk. für BEwertungsMAßstab, Vergütungssystem, "Kassenleistung"; abrechnungstechnische Grundlage für die
Bewertung von
kassenzahnärztlichen Sachleistungen (Untersuchungen, Füllungen, Extraktionen
usw.; auch Grundlage der Festzuschüsse/Regelversorgung). Regelung im Sozialgesetzbuch
V (§ 87). Zusätzlich existieren (Behandlungs-)Richtlinien und Kommentierungen
(s.u.) zu den einzelnen Leistungspositionen. Die Vergütung auf der Grundlage des
BEMA erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Der BEMA orientiert sich an einem sog. Punktwert (engl.: point value),
welcher i.d.R. jährlich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden
sollte; im Rahmen der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen allerdings in den
letzten Jahrzehnten immer mehr von politischen Vorgaben ("Kostenneutralität")
geprägt.