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BEMA
BEMA-Z
, Abk. für BEwertungsMAßstab, Vergütungssystem, "Kassenleistung"; abrechnungstechnische Grundlage für die Bewertung von kassenzahnärztlichen Sachleistungen (Untersuchungen, Füllungen, Extraktionen usw.; auch Grundlage der Festzuschüsse/Regelversorgung). Regelung im Sozialgesetzbuch V (§ 87). Zusätzlich existieren (Behandlungs-)Richtlinien und Kommentierungen (s.u.) zu den einzelnen Leistungspositionen. Die Vergütung auf der Grundlage des BEMA erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Der BEMA orientiert sich an einem sog. Punktwert (engl.: point value), welcher i.d.R. jährlich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden sollte; im Rahmen der Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen allerdings in den letzten Jahrzehnten immer mehr von politischen Vorgaben ("Kostenneutralität") geprägt.

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